Zur Spielordnung, speziell zur Reservierung von Plätzen

Wir wissen schon,  dass wir nicht alles detailliert regeln können, aber wir wollen doch mit Randbedingungen dafür sorgen, dass den Interessen aller aktiven Mitglieder weitgehend Rechnung getragen werden kann.

• Jedem aktiven Mitglied steht pro Tag eine Platzreservierung von 45 Minuten für ein Einzel oder 1 Stunde für ein Doppel zu.
Die Platzreservierung erfolgt durch das Anbringen der Namensschilder auf der Reservierungstafel.
Bleibt der Platz im Anschluss frei, so kann weiter gespielt werden, bis der Platz von anderen Mitgliedern beansprucht wird.
Diese können an den Magnetschildern erkennen, dass die entsprechende Zeit bereits abgelaufen ist.
Deswegen sind diese Schilder auch nicht zu verschieben!

• Kinder, Jugendliche und Schüler an allgemeinbildenden Schulen dürfen Plätze nur bis 17.00 Uhr belegen, es sei denn, dass keine weiteren spielwilligen Mitglieder anwesend sind oder sie mit einem Erwachsenen spielen.

• Trainer des Vereins können mit Genehmigung des Vorstands Platzreservierungen vornehmen.

• Nur auf der Tennisanlage anwesende Spieler können Platzbelegungen vornehmen. Bis zum Beginn des Spiels sollten die Wartenden die Anlage nicht verlassen, um auf unerwartete Änderungen in der Belegungsfolge reagieren zu können.
Warten weitere Mitglieder auf frei werdende Plätze, muss die Belegung lückenlos erfolgen. Bei großem Andrang sollten möglichst Doppel gespielt werden.
Diejenigen, die an diesem Tag am längsten gespielt haben, sollten auch zuerst abgelöst werden.

• Für Mannschaftsspieler ist an ihrem Trainingstag die Möglichkeit der Platzreservierung durch die Teilnahme am Mannschaftstraining auf dem entsprechenden Platz aufgebraucht. Sind mehr als 4 Mannschaftsspieler anwesend, können die übrigen einen anderen Platz reservieren.

• Mitglieder, die schon gespielt haben oder später am Mannschaftstraining teilnehmen, können freie Plätze nutzen, allerdings ohne Magnetschilder. Der Platz ist dann aber zu Gunsten von Mitgliedern, die noch nicht gespielt haben,zur folgenden Viertelstunde zu räumen.

• Im Sinne eines harmonischen Vereinslebens sind auftretende Unstimmigkeiten untereinander sportlich fair zu klären.

• Gastspiele sind vor Spielbeginn in die Gastspielliste einzutragen. Die Gebühr ist bei einem Vorstandsmitglied zu entrichten.



Der Vorstand